LRS Lese- und Rechtschreibstörung
Rechenstörung

Erklärendes Merkmal ist eine Beeinträchtigung in der Ent­wicklung der Lesefertigkeiten und damit verbunden sehr häufig der Rechtschreibung. In der späteren Kindheit und im Erwachsenenalter ist regelhaft die Lesefähigkeit verbessert, die Recht­schreibproblematik das meist größere Defizit.
Es gibt auch eine Isolierte Rechtschreibstörung. Das ist die Entwicklungsstörung der Rechtschreibfertigkeit, ohne dass eine umschriebene Lesestörung in der Vorgeschichte nachzuweisen ist.
Die Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten umfasst Schwä­chen in den Grundrechenarten Addition, Subtraktion, Multipli­kation und Division.
Eine kombinierte Störung liegt vor, wenn sowohl Lese- und Rechtschreibfähigkeiten, als auch Rechenfertigkeiten, beeinträchtigt sind, ohne dass die Entwicklungsstörungen durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklärbar sind.

Lesestörung

Befunderhebung

Rechtschreibstörung

Störungsspezifische Entwicklungsgeschichte

Rechenstörung

Psychiatrische Begleitkrankheiten und Begleitstörungen

Lesestörung

Die Lesestörung ist durch folgende Fehler gekennzeichnet:

W
Auslassen, Ersetzen, Verdrehen oder Hinzufügen von Worten oder Wortteilen
W
Niedrige Lesegeschwindigkeit
W
Vertauschen von Wörtern im Satz oder von Buchstaben in den Wörtern.
W
Ungenaues Phrasieren
W
Startschwierigkeiten beim Vorlesen, langes Zögern oder Verlieren der Zeile im Text

Dazu kommen Defizite im Leseverständnis:

Die Beeinträchtigung, Gelesenes wiederzugeben und aus dem Gelesenen Schlüsse zu ziehen oder Zusammenhänge daraus zu ersehen.
Die Rechtschreibfehler sind – ebenso wie die Lesefehler – vom schulischen Entwicklungsstand des Kindes abhängig. Eine Fehlertypologie, mit der sich die umschriebene Rechtschreibstörung definieren ließe, gibt es nicht. In der deutschen Schriftsprache finden sich folgende Fehler:

W
Verdrehungen von Buchstaben im Wort: b-d, p-q
W
Einfügungen von falschen Buchstaben oder Wortteilen
W
Umstellungen von Buchstaben im Wort
W
Regelfehler (z.B. Dehnungsfehler, Fehler in Groß- und Kleinschreibung) und sog. Wahrnehmungsfehler ( d-t, g-k usw. werden verwechselt)
W
Fehlerinkonstanz: Ein und dasselbe Wort wird in schweren Fällen auch nach u.U. mehrjähriger Übung unterschiedlich fehlerhaft geschrieben.
W
Auslassungen von Buchstaben oder Wortteilen

Rechtschreibstörung

Rechtschreibfehler treten vor allen Dingen beim Diktat und bei spontanem Schreiben (z.B. Aufsatz) auf, während das Abschreiben von Anfang an oder in späteren Klassenstufen weit­gehend fehlerlos sein kann. Die Kinder können auch die Worte in aller Regel korrekt artikuliert aussprechen und dennoch das Wort fehlerhaft schreiben.
Kinder, die leicht auswendig lernen und solche mit höherer Intelligenz, kompensieren u.U. die Lese- und Rechtschreibstörung; sie versagen erst in der dritten Klasse oder erst nach dem Wechsel in eine weiterführende Schule (Realschule, Gymnasi­um), wenn ungeübte Schriftsprachleistungen und Aufsätze gefordert werden oder ein höheres Leistungs- und Temponiveau bei schriftlichen Arbeiten abverlangt wird.

Schwerer betroffene Kinder sind meist nicht fähig, die Fehler beim Lesen und Rechtschreiben selbst zu erkennen und zu korrigieren.
Beim frühen Erlernen und auch bei den Lernvoraussetzungen im Vorschulalter lassen sich bei den leserechtschreibgestörten Kindern Schwierigkeiten erkennen, das Alphabet aufzusagen, die Buchstaben korrekt zu benennen, einfache Wortreime zu bilden und – trotz normaler peripherer Hörfähigkeit – Laute zu unterscheiden (gestörte lautsprachliche Bewusstheit).

Rechenstörung

Es können in folgenden Bereichen Schwierigkeiten bestehen:

W

Rechenoperationen und die ihnen zugrunde liegenden Konzepte werden nicht ausreichend verstanden (z.B. mehr-weniger, ein Vielfaches, Teil-Ganzes), die Größe einer Menge kann unzureichend erfasst und zu einer anderen Menge in Beziehung gesetzt werden (vergleichen), schließlich ist der Aufbau gegliederter Zahlenstrahl- oder Zahlenraumvorstellun­gen und damit die Fähigkeit des Überschlagens und Schätzens von Mengen und Rechenergebnissen erschwert.

W

Sprachliche Zahlenverarbeitung wie Erwerb der Zahlwortsequenz und der Zählfertigkeiten sowie Speichern von Faktenwissen (Einmaleins)

W

Erwerb des Zehnersystems und seiner Regeln, sowie der hierauf aufbauenden Rechenprozeduren

W

Übertragen von Zahlen aus einer Kodierung in eine andere (Zahlwort – arabische Ziffer – bildliche Mengen)

Befunderhebung

Lese- und Rechtschreibstörung

Die Befunderhebung und Befragung sollten mit dem betroffe­nen Schüler, seinen Eltern und – wenn möglich – dem Deutschlehrer bzw. dem Mathematiklehrer erhoben werden. Zu erfragen sind:
• Schulnoten im Diktat; Fragen nach Diskrepanz zwischen Noten im Fach Deutsch (Lesen und Rechtschreiben) zu Noten in anderen Schulfächern
• Art und Häufigkeit der Fehler beim Lesen und Rechtschreiben
• Einsicht in Schulhefte und Schulzeugnisse
• Diskrepanz zwischen den Schwierigkeiten im Lesen und der Rechtschreibung und Leistungen bei nicht schriftsprachlich gebundenen schulischen Anforderungen, z B. im Rechnen oder im mündlichen Unterricht. Im späteren Schulalter kommt es in schweren Fällen zu einer generalisierten Beeinträchtigung der schulischen Leistung, wo immer Schriftsprache in die Leistungsanforderung einfließt, wie z.B. bei rechnerischen Textaufgaben.

Rechenstörung:

• Schulnoten in Mathematik
• Fragen nach der Diskrepanz zwischen Rechenleistungen und Notenbild in anderen Schulfächern
• Art und Ausschlussdiagnose
• Erworbene Legasthenie/Dyslexie oder erworbene Rechenstörung, erworbene Rechtschreibstörung
• Leseverzögerung infolge emotionaler Störung
• Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten infolge eines unangemessenen Unterrichts

Störungsspezifische Entwicklungsgeschichte

Anamnese und Exploration

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Vorschulische Entwicklung des Sprechens und der Sprache sowie der Motorik und der visuomotorischen Koordination

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Art, Qualität und Kontinuität der schulischen Unterrichtung im Lesen und der Rechtschreibung bzw. im Rechnen und ggf. Fördermaßnahmen

W

Häufigkeit von Klassen- bzw. Schulwechsel

W

Motivationsverlauf: Charakteristisch ist eine zunächst normal motivierte Einschulungsphase, gefolgt von rasch einsetzender Enttäuschung des Kindes über das Versagen im Lesen und Rechtschreiben bzw. im Rechnen

W

Aus den Zeugnisnoten der ersten und zweiten Grundschulklasse lassen sich die Diskrepanzen zwischen beeinträchtigter schriftsprachlicher Leistung bzw. mathematischer Leistung und alternativen Schulfächern erkennen. In späteren Zeugnissen ist oft eine Generalisierung des Lernleistungsversagens feststellbar.

W

Bisherige spezifische schulische Fördermaßnahmen und außerschulische Therapien

W

Bisherige spezifische diagnostische Maßnahmen: Hörprüfung, Sehtestung

W

Eine Schweigepflichtentbindung ist einzuholen, wenn die Lehrer befragt werden.

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Psychiatrische Begleitkrankheiten und Begleitstörungen

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Andere Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen, des Sprechens und der Sprache; bei Lese ­Rechtschreibstörungen zusätzlich Rechenstörungen und bei Rechenstörungen zusätzlich Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
W
Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen (insbesondere bei Rechenstörungen)
W
Anpassungsstörungen: Ängstlich und/oder depressiv (insbesondere bei Rechenstörungen)
W
Schulangst
W
Schulverweigerung
W
Psychosomatische Symptome: Kopf- und Bauchschmerzen, Übelkeitsgefühle und Erbrechen als Symptom von Schulangst im Zusammenhang mit Schulleistungsanforderungen
W
Störungen des Sozialverhaltens, gekennzeichnet durch Aggressivität, Kontaktstörungen, dissoziale Verhaltensauffälligkeiten, Lügen und Stehlen (insbesondere bei Lese- und Rechtschreibstörungen)
Die Verlaufscharakteristik besteht darin, dass die Begleit­krankheiten bzw. die Begleitstörungen im Laufe der ersten Schulklasse bzw. in späteren Grundschuljahren im Zusam­menhang mit schulischen Anforderungen verstärkt auftreten und z.B. an Wochenenden oder in Ferienzeiten geringer ausgeprägt erscheinen.
Emotionale Probleme sind häufiger während der frühen Schulzeit, Störungen des Sozialverhaltens und Hyperaktivitätssyndrome eher in der Adoleszenz deutlich, dann auch verbunden mit niedrigem Selbstwertgefühl, Anpassungsproblemen in der Schule und Hausaufgabenkonflikten.

Bei Rechenstörungen

Als Begleitstörungen können je nach Subtyp sprachliche Entwicklungsdefizite und/oder visuell-räumliche und optische Verarbeitungsstörungen vorliegen.

Störungsrelevante Rahmenbedingungen

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Familienanamnese: Erfragen familiärer Belastungen bezüglich Sprachentwicklung, Entwicklungsstörungen im Lesen und Rechtschreiben bzw. im Rechnen bei Eltern, Geschwistern und Großelterngeneration. Es ist wahrscheinlich, dass diese Störungen zumindest teilweise genetisch bedingt sind.
W
Zur familiären Situation: Es ist zu erfragen, inwieweit chronische Hausaufgabenkonflikte bestehen und inwiefern kompensatorische Interessen und Begabungen des Kindes gefördert werden.
W
Schulische Situation: Unterstützung in der Schule durch Förderkurse und durch Rücksichtnahme bei der Notengebung
W
Frage nach Bestrafungserfahrungen im Zusammenhang mit der Entwicklungsstörung: Bloßstellung in der Schule, Hänseleien
W
Ausmaß außerschulischer Förderung: Hausaufgabenhilfe, Möglichkeiten und Nutzung therapeutischer Angebote zur Übungsbehandlung vor Ort
W
Art und Schweregrad der Begleitstörungen und die Qualität kompensatorischer Begabungen
W
Elterliche und kindliche Leistungserwartungen, schulische und berufliche Zielsetzung

Identifizierung weiterer Symptome
und Belastungen

Zunächst ist eine Intelligenzminderung auszuschließen. Als Rahmenbedingungen sind die Befunde zu den Entwicklungsstörungen im Bereich der Sprache und Motorik wichtig. Besondere Bedeutung kommt dabei den Anpassungsstörungen mit Angst und Depression, der Schulangst, der Aufmerksamkeit- und Hyperaktivitätsstörung und den Störungen des Sozialverhaltens zu.
Es ist zu prüfen, ob die psychischen Begleitstörungen im Zusammenhang mit der Lese- und Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung stehen.
Eine neurologische Erkrankung oder Sinnesfunktionsstörung (Zerebralparese, Epilepsie, Seh- und Hörfunktionsstörung, sekundäres Lese- und Rechtschreibversagen, Verlustsyndrom nach erworbener Hirnschädigung) sind als Ursache für das Versagen im Lesen und Rechtschreiben bzw. Rechnen auszuschließen. Die psychosozialen Umstände sind insbesondere hinsichtlich der variablen innerfamiliärer (mögliche Belastung durch Entwicklungsstörungen ebenfalls bei Eltern und Geschwistern; erzieherische Konflikte in der Hausaufgabensituation; erzieherische Strafen für schulisches Versagen; mangelhafte schulische Förderung) und schulischer bzw. beruflicher Verhältnisse (Belastungen oder Störungen in der Schule) bedeutsam. Die Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung gibt Aufschluss, inwieweit infolge der Lese-Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung die begabungsadäquate schulische oder soziale Eingliederung gefährdet ist und daher im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Eingliederungshilfe nach § 35 a KJHG vorliegen.

Therapie

Die Behandlungsziele umfassen die funktionelle Behandlung des Lesens und Rechtschreibens bzw. des Rechnens und die Unterstützung des Kindes bei der psychischen Bewältigung der Beeinträchtigungen infolge der Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten. Ziel der Hilfsmaßnahmen ist es immer auch, die Kooperation von Elternhaus und Schule zu gewinnen. Ggf. ist eine Behandlung der begleitenden psychischen Symptome notwendig und eine Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe sicherzustellen.
Die ambulante Therapie ist geboten, wenn die innerschulischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind, ohne dass eine begabungsadäquate schulische Eingliederung sichergestellt werden konnte.

Teilstationäre und stationäre Interventionen sind im Rahmen kinder- und jugendpsychiatrischer Einrichtungen in den Fällen nur angezeigt, wenn eine schwere psychische Begleitsymptomatik (schwere Schulangst mit chronischer Schulverweigerung, Depression mit Selbstmordgefährdung, dissoziale Entwicklung und drohende Ausschulung) besteht.
Stationäre Fördermöglichkeiten sind indiziert, wenn vor Ort die familiären, die schulischen und auch ambulanten Hilfen nicht ausreichen, um eine adäquate schulische Integration zu gewährleisten. Bei Zusammentreffen mehrerer schwerer Krankheitsbilder ist eine stationäre Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie angezeigt; im Übrigen gibt es spezielle Internate.

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Besonderheiten bei ambulanter Behandlung

Allgemeine Richtlinien

für die Vorgehensweise in der Behandlung der Lese- und Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung sind:

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Therapieplanung auf Grundlage einer multiaxialen Diagnostik
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Ausführliche Erklärung der Diagnose für das betroffene Kind
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Einbeziehung von Eltern und Lehrer in Planung, Organisation und Durchführung der Hilfsmaßnahmen
W
Einleitung spezifischer schulischer Fördermaßnahmen so früh wie möglich: Schulische Förderkurse, evtl. Berücksichtigung der Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Rechenschwäche in der Benotung (keine Abwertung der Aufsatzleistung aufgrund der schlechten Rechtschreibung, Vorlesen der Textaufgabe beim Rechnen); innerschulisches Vermeiden von Bloßstellung, Hänseln und Bestrafung, die sich aus einem Versagen aufgrund der Entwicklungsstörungen ergeben könnten.

Die Therapie mit dem Kind

Bei der Behandlung ist vorrangig die Funktionsstörung des Lesens und Rechtschreibens bzw. des Rechnens anzugehen. Gleichzeitig sind psychische Verarbeitungsprozesse, sowie die psychosozialen Konsequenzen der Beeinträchtigung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit, zu beachten. Eine Behand­lungsindikation ergibt sich, wenn eine Generalisierung des zunächst umschriebenen schulischen Versagens auf andere Schulleistungsbereiche droht bzw. besteht, die begabungsadäquate schulische und berufliche Eingliederung durch die Entwicklungsstörung gefährdet ist oder wenn infolge der Entwicklungsstörung psychische Begleitstörungen auftreten.

Behandlung psychischer Begleitstörungen

Abbau von leistungsbezogenen Ängsten und Aufbau von Lernmotivation, Übungen zur Konzentration und Entspannung, die Erarbeitung von Selbsthilfemethoden, Techniken der Fehlerkontrolle und Selbstbestätigung
Einübung von Bewältigungsstrategien: Verarbeiten von Fehlererfahrung und Versagenserlebnissen
Behandlung spezifischer psychopathologischer Symptome wie z.B. Schulangst, Einnässen, dissoziale Entwicklung

Die Hilfestellung für die Familie

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Erklärung der Diagnose
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Erziehungsberatung insbesondere hinsichtlich der Hausaufgabensituation (evtl. Elterntraining)

Schulberatung

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Sozialrechtliche Beratung (hinsichtlich § 35 a KJHG), wenn die Voraussetzungen für eine drohende seelische Behinderung, also eine Gefährdung der schulischen Eingliederung, gegeben sind

Die Hilfe hinsichtlich des schulischen Bereiches schließt ein:

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Mitteilung der Diagnose an den verantwortlichen Fachlehrer
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Sicherstellung, dass nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 20.04.1978 bzw. nach den länderspezifischen Richtlinien zur schulischen Förderung von Kindern mit Entwicklungsstörungen des Lesens und Rechtschreibens verfahren wird.
Telefon
Adresse

Dettinger Str.2 -im ALTEN HAUS
73230 Kirchheim unter Teck